Pflichten der Besitzer von Immobilien
Wer eine Immobilie besitzt, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Laut der sogenannten Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer sicherzustellen, dass niemand Schaden nimmt, der am Haus vorbeiläuft oder es als Mieter oder Besucher nutzt. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung des Dachs, das Befreien der Gehwege von Schnee oder die Beleuchtung und Sicherung von Treppen. „Bei einem Unfall hat der Hauseigentümer nachzuweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist“, erklärt BF-Hauptgeschäftsführer Jochen Grönegräs.
„Gerade bei frei zugänglichen Terrassentüren oder raumhohen Schiebetüren sollte man Sicherheitsglas verwenden.“
Sicherheitsglas verringert Unfallrisiko
Während der Einsatz von Glas in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden in Deutschland klar geregelt ist, gibt es für die Kriterien zur Verkehrssicherheit im Privatbereich nur sehr allgemeine Formulierungen. „Da auch hier immer häufiger großflächige, bodengebundene Verglasungen zum Einsatz kommen, empfehlen wir Bauherren, unbedingt auf Nummer sicher zu gehen“, betont Grönegräs. „Gerade bei frei zugänglichen Terrassentüren oder raumhohen Schiebetüren aus Glas sollte man das Unfallrisiko so klein wie möglich halten und Sicherheitsglas verwenden. Damit ist der eigene Privatbereich auf jeden Fall ausreichend verkehrssicher.“
Optimierter Einbruchschutz fürs Eigenheim
Die beiden wichtigsten Ausführungen von Sicherheitsglas sind Einscheibensicherheitsglas (ESG) und Verbundsicherheitsglas (VSG). ESG weist eine hohe mechanische Festigkeit auf und bricht kleinkrümelig, wenn es kaputt geht. „Beim VSG sorgt eine Folie zwischen den Verglasungen dafür, dass bei einem Bruch die Glassplitter nicht herumfliegen und jemanden verletzen“, erklärt der Glasexperte abschließend. „Mit beiden Sicherheitsgläsern stellen Bauherren sicher, dass das Verletzungsrisiko für alle Bewohner so klein wie möglich ist. Zusätzlich bieten beide Gläser geprüfte Sicherheit und können den Einbruchschutz optimieren.“. red