Bei Bestandsgebäuden wird der Energiebedarf anhand des durchschnittlichen Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre ermittelt. Es handelt sich also um einen Verbrauchsausweis. Zudem enthält der Energieausweis eines Bestandsgebäudes zusätzlich Empfehlungen zur kostengünstigen energetischen Sanierung. Für Neubauten oder Gebäude mit längerem Leerstand wird der Energiebedarf rechnerisch bestimmt. Hier handelt es sich dann um einen „Bedarfsausweis“.
Grundlage für Vergleichbarkeit
Unabhängig von der Berechnungsmethode sollten Energieausweise die Möglichkeit bieten, die energetische Beschaffenheit von Gebäuden deutschlandweit zu vergleichen. Wichtigste Kennzahlen auf dem Energieausweis sind der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Außerdem werden Energieeffizienzklassen von A+ bis H angegeben. So wissen künftige Mieter oder Hausbesitzer anhand einer Farbskala (A+ ist grün, H tiefrot), wie energieeffizient das Gebäude ist.
„Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis.“
Die Berechnung der Energieeffizienzklassen wird seit November 2020 nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchgeführt – entsprechend strenger sind die Vorgaben. So kann ein Gebäude, das nach der alten Energieeinsparverordnung (EnEV) klassifiziert wurde, noch im grünen Bereich liegen, während die Neuberechnung schon Gelb oder Rot anzeigt.
Bei Fragen zum Energieausweis helfen die Beratungsstellen der Energieberatung der Verbraucherzentrale, auch telefonisch unter 0800 / 809 802 400 oder online auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. txn