Steuerliche Förderung und KfW-Zuschüsse machen Dämmen noch attraktiver

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Der Staat packt beim Dämmen an

Wer saniert, der spart zugleich: Eine bessere energetische Effizienz des Eigenheims senkt dauerhaft die Heizkosten. Foto: djd/Qualitätsgedämmt e. V. /Fotolia

Über ungedämmte Fassaden entweicht viel Heizwärme nutzlos nach außen – das erhöht den Energieverbrauch und somit auch die Kohlendioxid-Emissionen. Aber seit einiger Zeit ist es für private Eigentümer nochmals attraktiver, ihr Haus zu dämmen und energetisch zu sanieren: Sie profitieren gleich mehrfach, indem sie Heizkosten sparen, die Umwelt entlasten und gleichzeitig bis zu 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung zurückerhalten.

Voraussetzung für den Steuervorteil ist unter anderen, dass das sanierte Wohngebäude selbst benutzt wird. In diesem Fall können Sanierer 20 Prozent der Kosten bis zu maximal 40 000 Euro, verteilt auf drei Jahre, von der Steuerschuld abziehen. Laut Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ist es möglich, Freibeträge zu beantragen. Somit profitiert der Hausbesitzer im zweiten und dritten Jahr der Förderung bereits laufend von geringeren Steuerabzügen auf sein Einkommen. Um die Qualität der energetischen Sanierung zu gewährleisten, muss zwingend ein Fachunternehmen beauftragt werden. „Dabei muss es sich um einen Handwerksmeisterbetrieb oder einen Betrieb mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation handeln“, teilt das Ministerium mit. Nach Abschluss weist der Fachhandwerker die Arbeiten schriftlich nach. Unter www.daemmen-lohnt-sich.de gibt es mehr Details zu der steuerlichen Förderung im Rahmen des Klimapaketes sowie eine Fachhandwerkersuche.

Die steuerliche Förderung wird im Übrigen mehrfach – nacheinander oder gleichzeitig – für verschiedene Sanierungsmaßnahmen gewährt. Wer also die Fassade dämmt und die Heizung austauscht, kann zweimal den Steuerabzug nutzen. Ausgeschlossen ist hingegen eine Doppelförderung für ein und dieselbe Maßnahme aus verschiedenen Töpfen. Hausbesitzer müssen für sich entscheiden, ob sie den Abzug von der Steuerschuld, ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder Investitionszuschüsse in Anspruch nehmen wollen. djd
 

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