„Es ist die größte Veränderung im Bereich der Abwasserbeseitigung seit der Gründung des Eigenbetriebs Abwasser im Jahr 1986“, sagte Bürgermeister Markus Conrad vor der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates am 15. Juli. Dieser Schritt sei die logische Konsequenz zur Weiterentwicklung der bisherigen interkommunalen Zusammenarbeit und das notwendige Mittel, um sich ökonomisch und ökologisch zukunftssicher aufzustellen und um eine drohende Umsatzbesteuerung zu vermeiden.
Bisher fand die Zusammenarbeit vor allem im Bereich der Kläranlage Gau-Bickelheim statt, die in den kommenden vier Jahren für über zehn Millionen Euro neu- beziehungsweise umgebaut werden soll. Durch die energetische Sanierung und Optimierung, bei der auch die Kläranlage Wöllstein und eine ortsansässige Firma einbezogen werden, kann der Strombedarf der beiden Kläranlagen von rund 870 000 kWh pro Jahr in Zukunft vollständig selbst erzeugt werden. Darüber hinaus entsteht ein zusätzlicher Strom- und Wärmeüberschuss, der an andere Verbraucher abgegeben werden kann. Die Umsetzung dieses Großprojektes, das aufgrund seines Modellcharakters vom Bund gefördert wird, und die weitere zukünftige Zusammenarbeit werden durch die Bildung der gemeinsamen Anstalt erleichtert.
Auch in anderen Bereichen wie der kaufmännischen Verwaltung, der Planung und Abstimmung sowie der Beschaffung wollen die beiden Verbandsgemeinden mit der AWW Synergieeffekte heben. Um eine Mehrbelastung der Bürger zu vermeiden, ist die Gründung einer eigenständigen Organisation als Aufgabenträgerin erforderlich.
Für die Bürgerinnen und Bürger in den beiden Verbandsgemeinden ändern sich ab dem kommenden Jahr der Briefkopf, das Layout der Abwasserabgabenbescheide und die Kontaktdaten der Ansprechpartner. Da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Abwasserentsorgungsbetriebe in die AWW wechseln, stehen auch weiterhin kompetente Ansprechpartner für die Fragen der Bürger zur Verfügung.
Einheitliche Entgelte
Ab Januar 2022 werden die Abwasserentgelte für die beiden Verbandsgemeinden auch einheitlich mit den gleichen Maßstäben berechnet und erhoben. Da die derzeitigen Entgelte beider Verbandsgemeinden sehr eng beieinanderliegen, werden sich jedoch nur geringfügige Änderungen ergeben.
Änderungen werden sich auch beim Standort der Anstalt ergeben. Durch die Zusammenführung des Personals und die größere Einheit wird die AWW an einem zentralen Ort im Verbandsgemeindegebiet ansässig werden. Eine detaillierte Information an alle Haushalte ist für diesen Herbst vorgesehen. red