Umsetzung in Betrieb und Berufsschule
Und woher wissen Azubis nun, ob ihre Ausbildung auch wirklich auf dem Stand der Dinge ist? Zunächst einmal gilt: Die Ausbildungsordnungen legen zwar schon viel Grundsätzliches fest, geben aber nicht bis aufs Detail vor, was in der Ausbildung gelehrt wird. „Zum Beispiel, dass zwingend eine bestimmte Software vermittelt werden muss“, so Hackel. Die genaue Umsetzung liegt also auch bei Betrieb und Berufsschule. „Der Betrieb hat in jedem Fall die Pflicht, mich für bestimmte Dinge fit zu machen“, sagt Monika Hackel. Kann der Betrieb das nicht, muss das unter Umständen in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum oder in einer Verbundausbildung passieren. Hier lernen Azubis kleinerer Betriebe bestimmte Elemente ihrer Ausbildung zum Beispiel für einige Wochen bei einem größeren Arbeitgeber.
Die Ausbildungsordnung ist auch Teil des Ausbildungsvertrags. „Da ist es meine Pflicht als Azubi zu schauen: Was unterschreibe ich denn da? Da habe ich schon ersten Kontakt zu meiner Ausbildungsordnung und kann sehen, was ich hier eigentlich lernen soll“, so Hackel. Eine ähnliche Funktion erfüllt das Berichtsheft, das in vielen Berufen Pflicht ist. „Auch das sollte sich an der Ausbildungsordnung orientieren“, sagt Hackel. Azubis können etwa abgleichen, was sie an bestimmten Tagen im Betrieb gemacht haben und unter welchen speziellen Aspekt ihres Ausbildungsplans das fällt. dpa

