„Gefördert werden fachliche Weiterbildungen, wie die Vorbereitungskurse für die Meister- und Techniker- oder Fachwirtsqualifikationen“, sagt SBB-Sprecher Andreas van Nahl. Das Stipendium könne aber auch für fachübergreifende Lehrgänge genutzt werden, etwa Software- oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums möglich.
Bewerben kann sich, wer in der Berufsausbildung und der Berufspraxis hervorragende Leistungen gezeigt hat, und nicht älter als 24 Jahre alt ist. Die besonderen beruflichen Leistungen lassen sich zum Beispiel mit der Note der Berufsabschlussprüfung (besser als „gut“) oder mit einer guten Platzierung bei einem Leistungswettbewerb belegen. Auf der Webseite der SBB können sich Interessierte informieren, an wen sie sich für eine Bewerbung wenden müssen.
Wer dagegen nach der Ausbildung zwei Jahre in der Praxis gearbeitet hat, kann sich zudem um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Dabei handelt es sich laut SBB um die „Studienförderung für Berufserfahrene“, Stipendiaten erhalten Unterstützung für ihr Studium.
Bei der Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium zählen neben der Berufserfahrung ebenfalls besondere beruflichen Leistungen. Eine formale Altersgrenze gibt es nicht. „Gefördert wird ein Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss“, sagt van Nahl.
Stipendiaten, die in Vollzeit studieren, erhalten monatlich insgesamt 941 Euro. Für ein berufsbegleitendes Studium gibt es 2700 Euro im Jahr. Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums, spätestens aber bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Das Auswahlverfahren erfolgt über drei Stufen. mag

