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Wer Schmuck oder Tafelsilber zu Geld machen will, ist bei etablierten Händlern, Goldschmieden oder Juwelieren besser aufgehoben. In der Regel wird getragener Schmuck in Scheideanstalten in seine Bestandteile zerlegt. Gold und Silber werden wieder eingeschmolzen. Vorher gibt es für den Verkäufer Geld. Beim Händler oder Juwelier kommt das Stück, das verkauft werden soll, auf die Waage. Dann geht es darum, den Feingehalt des Goldes zu prüfen. Gängige Legierungen bei Gold sind etwa 8 Karat. Die Punzierung liegt hier bei 333, das entspricht einem Feingoldinhalt von 33,3 Prozent; 14 Karat (Punzierung 585) entsprechen einem Feingoldinhalt von 58,5 Prozent. Geld bekommt der Verkäufer pro Gramm Gold. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Aufschlag für eingearbeitete Edelsteine. Bei der Prüfung des zu verkaufenden Teils werden Gebühren fällig. „Die meisten Juweliere bieten den Ankauf von Altgold oft gegen Gutschrift bei Neukauf von Schmuck an“, erklärt Dünkelmann. Diese Form der Inzahlungnahme ist aus seiner Sicht für den Verbraucher oft von Vorteil. Wer lieber Bargeld für sein Stück haben möchte, muss sich darauf einstellen, 30 Prozent des Wertes als Gebühr an den Händler oder Juwelier zu zahlen. Egal, wie der Verkauf erfolgt: „Anbieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie für ihr Stück in aller Regel den reinen Goldpreis erhalten“, erklärt Dünkelmann. Die Handwerkskunst oder gar der emotionale Wert – das wird nicht vergütet. mag