Immobilienrente als sicheres Modell der Altersfinanzierung

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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

SICHERHEIT Die Immobilienrente ist ein Modell der Altersfinanzierung. Sowohl Wohnrecht als auch Rentenzahlungen sollten im Grundbuch verankert werden. Foto: djd/Deutsche Leibrenten/Sonja Brüggemann

Ruheständler in Deutschland erhalten nach aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung durchschnittlich gut 900 Euro Altersrente. Die Finanzierung des Lebens nach der Erwerbsphase stellt immer mehr Senioren deshalb vor große Herausforderungen. Viele Immobilieneigentümer sind darauf angewiesen, das Vermögen aus ihrem Eigenheim zu nutzen. Wer einen Auszug aus seiner Immobilie verhindern möchte, kann sich etwa für eine Immobilienrente entscheiden. Dabei verkaufen Menschen ab 70 Jahren ihr Haus oder ihre Wohnung, im Gegenzug bekommen sie ein lebenslanges Wohnrecht und lebenslange Zahlungen. Auf Wunsch ist auch ein Einmalbetrag oder eine Kombination aus Einmalbetrag und Rente möglich.

Transparentes Modell

„Die Immobilienleibrente ist ein transparentes Modell, das die nötige Liquidität im Alter freisetzt“, betont etwa Prof. Heinrich Schradin von der Uni Köln. „Sie ermöglicht es, illiquides Vermögen nutzbar zu machen.“ Doch eine solche Entscheidung will gründlich geprüft sein, schließlich handelt es sich um einen lebenslangen Vertrag, der alles rund um Haus oder Wohnung regelt. Besonders wichtig: Man sollte sich sowohl Wohnrecht als auch Rentenzahlungen an erster Stelle im Grundbuch verankern lassen. Das macht die Immobilienrente zu einem sicheren Modell der Altersfinanzierung. Zudem sollte gewährleistet sein, dass das Wohnrecht lebenslang gilt. Damit erhalten Senioren etwa bei einem Umzug in ein Pflegeheim zusätzliche Mieteinnahmen.

Ein Leibrentenvertrag mit lebenslangem Wohnrecht sei dem Nießbrauchrecht vorzuziehen, raten Experten. Beim Nießbrauchsrecht blieben die Senioren wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie – das klinge gut, führe aber zu vielen Verpflichtungen. So müssten die Senioren weiter für die Instandhaltung der Immobilie aufkommen. Zudem könnten aus einem Nießbrauch Haftungsansprüche gegen sie oder ihre Erben entstehen, wenn man sich nach Ansicht der Käufer nicht ausreichend um die Immobilie gekümmert habe.

Im Zuhause bleiben

Der Käufer der Immobilie sollte sich zudem verpflichten, sie bis zum Vertragsende im eigenen Bestand zu halten. Denn ein Eigentumswechsel kann böse Überraschungen mit sich bringen. Zudem sind Mindestlaufzeiten zu vereinbaren, damit die Erben im Fall eines unerwarteten frühen Todes begünstigt werden. „Eine Immobilienleibrente bringt zusätzliche Einnahmen und schafft Sicherheit, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben zu können“, betont auch Erhard Hackler, Vorstand der Deutschen Seniorenliga. djd
  

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