Das Auto online zulassen: So funktioniert das neue i-Kfz-Portal / Neuer Personalausweis muss vorhanden sein

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Digitaler Service - mit Einschränkungen

Ab jetzt nicht mehr zwingend notwendig: Seit diesem Monat soll die Kfz-Zulassung vollständig digital erfolgen - es gibt allerdings noch Hindernisse. Foto: Arne Immanuel Bänsch/mag

Das Projekt „i-Kfz“ hat sich über Jahre hingezogen. Doch jetzt ist es endlich soweit: „Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen“. 

Das schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf seiner Webseite. An diesem Datum trat eine neue Verordnung in Kraft, der der Bundesrat Ende März grundsätzlich zugestimmt hat. Bereits seit Oktober 2019 können Bürger Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Allerdings: Bevor sie auch losfahren dürfen, müssen sie bislang noch Post von den Behörden abwarten. Denn bevor nicht Fahrzeugdokumente und Plaketten zugestellt sind und diese für Kontrollen vorzeigbar, beziehungsweise auf die Kennzeichen geklebt sind, ist der Straßenverkehr tabu. 

Der ab September im Zuge der Onlinezulassung ausgegebene digitale Zulassungsbescheid soll dem Echtzeitcharakter der digitalen Möglichkeiten auf die Sprünge helfen. Er verspricht schnelles Durchstarten: Um die Zustellung auf dem Postweg zu überbrücken, gilt er für zehn Tage als gültiger Nachweis. „Am besten, man druckt ihn aus und legt in gut sichtbar ins Auto“, rät Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE). Das Kennzeichen muss dem im Onlineprozess hinterlegten entsprechen. 

Kennzeichen als Knackpunkt

Womit wir beim Knackpunkt wären: Denn um die Nummernschilder müssen sich Halter nach wie vor selbst kümmern. Weil die Kennzeichenkombination erst im Onlineprozess ausgewählt wird, kann man sich erst danach um das Prägen der Schilder kümmern. Wer das online macht, muss wenigstens einen Tag Zeit einplanen, wenn Webshops ihre Versprechen einlösen, binnen 24 Stunden zu liefern. 

Abhilfe verspricht das Reservieren eines Wunschkennzeichens vorab. Bei vielen Zulassungsbehörden ist das gegen Gebühr möglich. Erst wer sich die Schilder schon vor dem Onlineprozess besorgt hat und während der Digitalzulassung das reservierte Kennzeichen zugeteilt bekommt, kann tatsächlich sofort losfahren, sofern die entsprechenden Schilder am Auto sind. 

„Wirklich unkompliziert ist das Verfahren daher nur bei Umschreibung und Kennzeichenmitnahme“, sagt Heinze. „Man kauft ein Auto und kann die vorhandenen Schilder weiterverwenden.“ 

Spezielle Dokumente nötig

Für die Onlinezulassung selbst gibt es weitere Voraussetzungen, dazu zählt ein neuer Personalausweis (nPA) mit Online-Ausweisfunktion (eID). Diese muss aktiviert sein. 

Alternativ kann ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dem Identitätsnachweis dienen. Auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt) neuer Art mit verdecktem Sicherheitscode zum Freirubbeln ist notwendig. Damit fällt „i-Kfz“ für viele Autos jedoch flach: „Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich“, heißt es exemplarisch auf der Website der brandenburgischen Landesregierung. 

Das neue Verfahren klappt nur bei Fahrzeugen, die ab 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden, denn erst seitdem gibt es verdeckte Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigungen. 

Seit September sind nicht mehr nur Standardzulassungsvorgänge online möglich: Auch für E-Autos mit E-Kennzeichen, Oldtimer mit H-Kennzeichen oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sollen die „iKfz“-Portale laut BMDV genutzt werden können. (mag)

ZULASSUNG ÜBER DEN VERSICHERER

Ebenfalls neu zum Herbst ist, dass Autokäufer bei vielen Kfz-Versicherern auch die Zulassung für ihr Auto beantragen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt dies als nahe liegenden Schritt, zumal Halter etwa nach einem Fahrzeugkauf ohnehin mit ihrem Versicherer in Kontakt stünden. Möglich macht es die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, über die juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, dann Zulassungsanträge in die „i-Kfz“- Portale einsteuern können. Mit der neuen Möglichkeit könnten sich auch die Autokäufer den Gang zur Zulassungsstelle sparen, ohne dafür den elektronischen Personalausweis nutzen zu müssen. Für nicht ganz so internetaffine Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Laut GDV geht das Bundesverkehrsministerium davon aus, dass perspektivisch jedes zweite Auto nicht mehr persönlich vom Autokäufer, sondern von Kfz-Versicherern oder anderen Dienstleistern internetbasiert zugelassen wird. (mag)

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