Diese Privilegien gibt es für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen

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E-Kennzeichen

Das Sonderkennzeichen mit angehängtem „E" kann einige Vorteile bringen. Foto: Marijan Murat / mag

Wer ein E-Auto steuert, hat in vielen Städten und Gemeinden Vorteile beim Parken oder darf sogar die Busspur mitbenutzen. Allerdings ist dafür in der Regel ein E-Kennzeichen erforderlich. Dieses weist mit dem Buchstaben „E” an der letzten Position nach der Buchstaben- und Zahlenkombination auf ein elektrisches Fahrzeug hin. Darüber informiert der Auto Club Europa (ACE) und rät allen Berechtigten, es zu beantragen. „Nur so können mögliche regionale Vorteile wie das Fahren auf der Busspur oder Gratis-Parken rechtssicher in Anspruch genommen werden", teilt der ACE mit.

Beantragen kann man das E-Kennzeichen für rein elektrisch angetriebene und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Auch für Plug-in-Hybride ist es erhältlich, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können oder höchstens 50 g/km CO₂ ausstoßen.

Doch Vorsicht: Auch mit dem Sonderkennzeichen darf man nicht grundsätzlich auf den E-Plätzen stehen. So sollte vorher immer genau geprüft werden, welche Bedingungen vor Ort für etwaige Privilegien gelten. mag

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