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Wofür ist das Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe?

Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken und Immobilien. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Sie als Erblasser bei der Erstellung beachten?     

Wofür ist das Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe?-2

Vor allem wenn es viel zu vererben gibt, ist ein Nachlassverzeichnis sinnvoll. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist die Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erben ist die Situation besonders dann schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?

Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben genau wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht nötig. Es gibt aber Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben somit ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine Übersicht über das Erbe. Ebenso können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück verlangen.

Muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss nach § 2314 BGB ein Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis erstellt, muss es in diesem Fall auch erst noch erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben aller Erben verlassen, sondern muss auch selbst nachforschen. Hierfür kontaktiert er unter anderem auch Geldinstitute und Versicherungen. Diese mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben bezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Was steht im Nachlassverzeichnis bei einem Immobilienerbe?

Wie Geldvermögen und andere Vermögenswerte gehören auch Immobilien ins Nachlassverzeichnis. Diese dann inklusive aller dazugehörigen Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen somit zum Beispiel auch die Mieter sowie die Mietverträge aufgelistet werden. Was die Immobilie im Nachlassverzeichnis betrifft: Ein lokaler Makler, vorzugsweise mit der Zusatzqualifikation als Sachverständiger, kann durch seine jahrelange Erfahrung Erblassern und Erben bei den Abgaben zur Immobilie helfen. Darüber hinaus ist er mit Notaren in der Region vernetzt und kann Eigentümer professionell beraten.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer geerbten Immobilie geschehen soll? Müssen Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen oder überlegen Sie die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen? Benötigen Sie eine qualifizierte Wertermittlung? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären! 
   

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Kontaktdaten: Martin Bähringer, der stadtmakler Immobilien aus Wetzlar, Fachmakler für Wohnimmobilien und Sachverständigenbüro, der stadtmakler – Martin Bähringer Immobilien GmbH & Co. KG, Telefon 06441 / 446131, www.stadtmakler.com