Als Azubi ins Ausland – was bringt mir das?

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Wichtige Erfahrung sammeln

Während eines Praktikums in einem Betrieb im Ausland können Azubis ihre Kenntnisse und Techniken ausbauen. Foto: Franziska Gabbert / dpa

Als Schreiner nach Dänemark, als Bierbrauerin nach Schweden oder als Industriekaufmann nach China: Azubis haben ähnlich wie Studierende die Möglichkeit, andere Länder und deren Arbeitskultur kennenzulernen. Aber wie läuft so ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ab? Antworten auf wichtige Fragen:Was bringt mir ein Auslandspraktikum eigentlich?Während eines Auslandsaufenthalts können Azubis ihre Fremdsprachenkenntnisse erweitern und beruflich dazulernen. Sie sammeln Erfahrung auf dem internationalen Arbeitsmarkt und müssen ihre Selbstständigkeit und Flexibilität unter Beweis stellen. So verbessern Azubis insgesamt ihre beruflichen Möglichkeiten.Wie kann so ein Auslandsaufenthalt aussehen?Meist absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein betriebliches Praktikum im Ausland, heißt es von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB). In der Regel dauert das Praktikum zwischen drei und acht Wochen. Es sind aber auch längere Aufenthalte möglich. Die Azubis kommen in Jugendherbergen, Mietunterkünften oder bei Gastfamilien unter.An wen wende ich mich bei Interesse zuerst?Die Berufsschule oder der Ausbildungsbetrieb ist üblicherweise der erste Ansprechpartner. Wenn diese nicht weiterhelfen können, liefert zum Beispiel auch das Serviceportal MeinAuslandspraktikum Unterstützung.Laut NA BIBB sind darüber hinaus die Mobilitätsberater des Netzwerks Berufsbildung ohne Grenzen (BoG) zentrale Ansprechpartner. Sie agieren als Brückenbauer, da sie sowohl Azubis und junge Fachkräfte als auch die Betriebe zum Thema Auslandsaufenthalte beraten. Die Beratung ist bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern angesiedelt.Mit wie viel Vorlauf muss ich meinen Auslandaufenthalt planen?Bewirbt sich ein Azubi auf ein Erasmus-Stipendium in der Praktikumsplatzsuche der NA beim BIBB, könne es mit dem Aufenthalt sehr schnell gehen. Den Angaben nach dauert es dann nur wenige Wochen. Wenn der Ausbildungsbetrieb oder die Schule einen eigenen Antrag stellen möchten, gibt es hingegen Anmeldefristen. Hier kann es bis zu einem Jahr dauern, bis es losgeht. Azubis und Betriebe können sich von den Mobilitätsberatern des BoG-Netzwerks unterstützen lassen.Gibt es finanzielle Unterstützung?Azubis können Zuschüsse für die Reise- und Unterkunftskosten vor Ort bekommen. Für Aufenthalte in Ländern der EU kommt zum Beispiel eine Förderung des Programms Erasmus+ infrage. Für Auslandsaufenthalte in Ländern, die Erasmus+ nicht abdeckt, gibt es das Förderprogramm AusbildungWeltweit. Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche Ausbildungszentren oder berufliche Schulen können Zuschüsse für ihre Auszubildenden beantragen. Sofern bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde. dpa  

Kost und Logis bei großer Entfernung

Wer zahlt für die Unterbringung an der Berufsschule?

Duale Ausbildungen finden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt. Gerade in seltenen Ausbildungsberufen kann es vorkommen, dass der Schulunterricht blockweise organisiert ist und Azubis den Unterricht nicht in der Berufsschule gleich um die Ecke, sondern vielmehr in einem auswärtigen Bildungszentrum besuchen. Aber wer muss in solchen Fällen für die Fahrtkosten und die Unterbringung aufkommen? Das sagt das Arbeitsrecht.

Unterbringung ist eine Frage von Details

Eine allgemeingültige Regel gibt es hier erst einmal nicht. „Das ist eine Detailgeschichte“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Faktoren wie der Ausbildungsvertrag, Tarifverträge und der Ort der Berufsschule können eine Rolle spielen.

Besuch im Interesse des Ausbilders

Wichtig ist auch, wer veranlasst hat, dass ein Auszubildender oder eine Auszubildende eine auswärtige Berufsschule besucht. Gibt es keine näher gelegene Option und ist der Besuch damit zwingend erforderlich, kommt in aller Regel der Arbeitgeber für die Kosten auf.

„Nach der Rechtsprechung muss der Ausbilder dann die notwendigen Aufwendungen etwa für Unterbringung und Verpflegung erstatten“, so Meyer. Es sei schließlich im Interesse des Ausbilders, dass der Auszubildende die vom Ausbilder bestimmte Berufsschule besucht.

Eigene Entscheidung: Azubi übernimmt Kosten

Etwas anders sieht es aus, wenn Auszubildende selbst entscheiden, dass sie eine andere, weiter entfernte Berufsschule besuchen möchten, obwohl es eine nahe gelegene Einrichtung gibt. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber nicht für Unterbringung oder Fahrtkosten aufkommen.

Häufig ist laut Meyer aber im Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag genau geregelt, dass der Ausbilder bei Blockunterricht und externer Unterbringung die Aufwendungen für Verpflegung und Co. übernimmt. dpa
  

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