Darauf sollten Betroffene und Angehörige achten

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Pflegegrad beantragen

Unterstützung bei der Antragsstellung ist oft notwendig. Foto: Daisy-Daisy/gettyimages.com/akz-o

Ob Pflegegeld, ambulanter Pflegedienst oder Verbesserung des Wohnumfeldes: Gesetzlich Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und im Alltag Hilfe benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. „Zunächst muss die Pflegekasse jedoch den Pflegegrad feststellen“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Der Antrag auf Leistungen kann formfrei bei der Pflegekasse gestellt werden. Betroffene können ihn schriftlich per Einschreiben oder per Fax versenden, aber auch telefonisch stellen. Gut zu wissen: Der Antrag kann auch von pflegenden Angehörigen gestellt werden, sofern eine Vollmacht vorhanden ist. Wurde der Antrag gestellt, vereinbart der Medizinische Dienst (MD) einen Termin zur Pflegebegutachtung.

Begutachtung in Alltagssituation

Diese erfolgt im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen und überprüft deren Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Die Gutachterin oder der Gutachter ermittelt dabei eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad und damit auch Art und Höhe der Leistungen bestimmt.

„Die Begutachtung sollte in einer realistischen Alltagssituation stattfinden“, sagt Heike Morris. „Pflegebedürftige sollten sich vor dem Besuch also nicht extra fein machen oder die Wohnung aufräumen.“ Zudem sollten pflegende Angehörige bei dem Termin unbedingt anwesend sein und Auskunft geben. „Sie können aufschreiben, wie ein typischer Monatsablauf der Pflegebedürftigen aussieht und bei welchen Aktivitäten sie Hilfe benötigen.“ Bei Fragen hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) professionell und kostenfrei unter der Nummer 0800/011 77 22. Weitere Infos gibt es online unter www.patientenberatung.de.

Nach Eingang des Antrags auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen die Begutachtung durchführen und schriftlich eine Entscheidung über den Pflegegrad mitteilen. „Sind Pflegebedürftige beziehungsweise pflegende Angehörige mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.“ Verschlechtert sich die Situation der Pflegebedürftigen, kann jederzeit ein neuer Antrag auf Feststellung beziehungsweise Höherstufung des Pflegegrads gestellt werden. akz-o 
    

Wirksamer Hautschutz und passende Pflegeprodukte bei Inkontinenz

Menschen mit Inkontinenz leiden häufig unter schmerzhaften Entzündungen der Haut. Die Haut so gesund wie möglich zu erhalten ist deshalb das Ziel einer guten Versorgung. Bei Inkontinenz ist die Haut der Betroffenen besonders gefährdet. „Menschen, die mit Inkontinenz leben, sind immer gefährdet, eine sogenannte Inkontinenz-assoziierte Dermatitis zu entwickeln; selbst wenn wir sie mit der bestmöglichen Pflege versorgen“, sagt Professor Dimitri Beeckman von der Universität Gent. Trotz der hohen Absorptionsfähigkeit moderner Inkontinenzprodukte gelangt die Haut regelmäßig in Kontakt mit Urin und Stuhl. Die Ausscheidungen sorgen im feucht-warmen Milieu der Einlagen und Pants dafür, dass sich Pilze und Bakterien rasch vermehren. Insbesondere bei vorgeschädigter Haut führen sie schnell zu Ausschlag und Ekzemen. Die Haut um die betroffenen Stellen kann sich stark entzünden, Juckreiz, Brennen und Schmerzen sind die Folge. Um vorzubeugen, sollten die Betroffenen und ihre Pflegenden darauf achten, weiche Materialien zur Hautpflege zu verwenden, und diese mit pH-neutralen Reinigungsprodukten und Hautschutzpräparaten kombinieren. Inkontinenzprodukte sollten in Passform, Größe und Saugstärke an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst sein. Mehr Informationen gibt es auf www.inkontinenz.de. akz-o 

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