Mit dem Fahrrad vertraut machen
Etwas Eingewöhnungszeit an den Drahtesel sollten Wieder-Aufsteiger einplanen, betont Sportmediziner Löllgen. „Gerade die etwas Älteren müssen sich zum Beispiel daran gewöhnen, dass heute seltener per Rücktritt gebremst wird und die Gangschaltung eine viel größere Rolle spielt.“ Ein paar Proberunden sollten dafür in der Regel ausreichen.
Etwas differenzierter ist die Lage beim E-Bike, das sich doch anders fährt als der reguläre Drahtesel: „Vor allem das Fahren am Berg und das rechtzeitige Bremsen an Kreuzungen ist da häufig etwas gewöhnungsbedürftig“, sagt Löllgen. Er rät Neulingen sogar, Kurse für die Eingewöhnung zu besuchen. Die gibt es zum Beispiel über Fahrradläden oder Vereine.
Wer lange nicht auf dem Sattel gesessen hat, muss sich zudem erst wieder an die Teilnahme am oft ruppigen Straßenverkehr gewöhnen. „In vielen Städten sind die Radwege zum Beispiel nur unzureichend abgesichert“, sagt Löllgen. „Viele Autofahrer ignorieren die weißen Linien einfach.“ Im Zweifel rät er daher: An unübersichtlichen Kreuzungen lieber erstmal absteigen und schieben. dpa
Bescheid wissen und die Vorteile richtig nutzen
Pflegereform: Zu Jahresbeginn 2022 gab es wichtige Änderungen für Betroffene
Im vergangenen Jahr wurde eine Pflegereform beschlossen: Sie sieht unter anderem eine bessere Entlohnung des Pflegepersonals und bessere Personalschlüssel vor. Zum 1. Januar gab es aber auch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einige Änderungen, die Betroffene kennen sollten.
Mehr Geld für den ambulanten Pflegedienst
„Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung der Pflegesachleistungen“, erklärt Tina Land von der compass Pflegeberatung. Für die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes werden ab dem Jahreswechsel fünf Prozent mehr erstattet, es gibt nun 724 Euro für Pflegegrad 2, 1363 Euro für Pflegegrad 3, 1693 Euro für Pflegegrad 4 und 2095 Euro für Pflegegrad 5. „Dadurch wird die Beauftragung eines Pflegedienstes auch für Menschen attraktiver, die bisher keine Hilfe von außen in Anspruch genommen haben. Denn bei Kombinationsleistungen bleibt nun mehr Pflegegeld übrig“, erklärt die Expertin. Unter www.pflegeberatung.de beispielsweise gibt es einen Pflegekostenrechner für ambulante Leistungen. Ebenfalls erhöht wurden die Leistungen für die Kurzzeitpflege – von 1612 auf 1774 Euro pro Kalenderjahr.
Wer unsicher ist, welchen Einfluss die Änderungen bei der Zusammenstellung und Berechnung der ihm oder seinen Angehörigen zustehenden Leistungen haben und sich Unterstützung wünscht, sollte sein Recht auf Pflegeberatung wahrnehmen. Kostenlos für alle gibt es professionellen Rat unter der Servicenummer 0800-101 88 00. Für Privatversicherte sind zusätzlich Hausbesuche möglich.
Höhere Zuschüsse auch zu den Kosten im Pflegeheim
Vermehrten Beratungsbedarf wird es nach Einschätzung der Experten auch bei den neu beschlossenen Zuschüssen zu den Pflegekosten im Heim geben. Hier sollen die Pflegekassen im ersten Jahr des Aufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent übernehmen. „Wichtig ist es dabei zu verstehen, dass diese Zuschüsse nur auf den pflegerischen Teil begrenzt sind“, betont die Beraterin. Die sogenannten Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten und gegebenenfalls die Ausbildungsumlage der Einrichtung seien davon nicht betroffen. Wie viel diese Entlastung individuell ausmacht, lässt sich ebenfalls am besten in einer professionellen Beratung klären. djd
Den Helm nicht vergessen
Gerade ältere Menschen tragen selten einen Helm, da sie früher oft ohne fuhren – doch beim Unfall kann der Helm Schlimmeres verhindern. red