An die Gewährung von Fördergeldern hat der Gesetzgeber allerdings Bedingungen geknüpft. Billige Sicherheitstechnik hält oft nicht, was sie verspricht. Die Voraussetzungen für den Investitionszuschuss sind klar definiert. Die gewählten Produkte müssen der DIN VDE V 0826-1 für Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen entsprechen, die Vorgaben für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung solcher Anlagen macht - vor allem, wenn Sicherheitstechnik mit zusätzlichen Smart-Home-Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Komfortaspekten einhergeht. Auch grundsätzliche Anforderungen an Sicherungs- und Sicherheitstechnik im Smarthome sind hier festgelegt.
Seit Mai 2021 müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung sowie die Einhaltung der genannten Normen mit der sogenannten Fachunternehmerbestätigung bescheinigen. Auf der sicheren Seite sind Interessenten, wenn sie sich an Fachunternehmen wenden. Die fachliche Unterstützung ist nicht nur für die Gewährung von Fördergeldern sinnvoll, sie stellt auch sicher, dass Einbruchschutz- und weitere Sicherheitssysteme zum Haus oder der Wohnung und den Ansprüchen seiner Bewohner passen. In einem Sicherheitscheck kann der Bedarf ermittelt und anschließend eine maßgeschneiderte Planung aufgesetzt werden. Empfehlenswert sind Anlagen, die modular aufgebaut sind und auch Smarthome-Funktionen einbinden können. So ist es problemlos möglich, Anpassungen und Erweiterungen vorzunehmen, wenn sich an den baulichen Gegebenheiten oder den persönlichen Sicherheitsbedürfnissen etwas ändert. djd