Bauleistungsversicherung: Auf einer Baustelle läuft nicht alles nach Plan. So kann das halbfertige Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden. Dann muss der Bauherr dem Bauunternehmer unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. „Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit unvorhergesehen eintreten.
Bauhelfer-Unfallversicherung: Zur finanziellen Entlastung setzen viele Bauherren auf die Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn. Der Gesetzgeber hat auch sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Die Frage des Versicherungsschutzes hängt von konkreten Faktoren ab, Infos gibt es unter www.bgbau.de. Aber Achtung: Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Sie können sich auf Antrag freiwillig versichern lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.
Feuerrohbauversicherung: Ein Brand, ein Blitzschlag oder eine Explosion können den Rohbau beschädigen oder sogar zerstören. Dagegen kann man sich mit einer Feuerrohbauversicherung schützen. Sie ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.
Weitere Versicherungen: Die Kreditverpflichtungen aus dem Hausbau erstrecken sich meist über viele Jahre. Problemlos lassen sie sich nur stemmen, wenn sich die Lebensumstände nicht grundlegend negativ ändern. Speziell bei temporärer Arbeitslosigkeit wird es finanziell schnell eng, die Darlehensraten können dann häufig nicht mehr gezahlt werden. „Eine Absicherung des Arbeitslosenrisikos mithilfe einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit ist daher sinnvoll“, erklärt Florian Haas. Der Versicherer leiste dann für einen Arbeitslosigkeitszeitraum von bis zu zwölf Monaten die vereinbarte Versicherungssumme. djd