Was man rund um die „Muskelhypothek“ beachten sollte

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Bau mit Eigenleistung

VERZÖGERUNG: Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht, kann er sogar schadensersatzpflichtig werden. Foto: djd/finanzierungsschutz.de/shutterstock

Muskelhypothek nennt man das Bemühen von Häuslebauern, ihre Kosten durch einen möglichst großen Anteil an Eigenleistungen zu verringern. Dabei lauern allerdings einige Tücken.Kommt es bei den Eigenleistungen zu Verzögerungen, kann dies Einfluss auf die gesamte termingerechte Leistungserstellung haben. Denn viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die Fertigstellung. „Der Bauherr kann in einem solchen Fall sogar schadensersatzpflichtig werden“, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.

Kosten bei Mängeln

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen – die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten so eindeutig wie möglich vereinbart werden.

Schutz der Bauhelfer

Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Zudem kann der Bauherr Bauhelfer gegen Invalidität absichern.

Realistisch einschätzen

Bauherren sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, das Tapezieren und Fliesen können sich auch handwerklich weniger Begabte zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. „Im Schadenfall, wie etwa einem Brand, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt ist“, warnt Florian Haas. djd
   

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