Diese Baumängel treffen Neubauten besonders häufig

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Pflicht zur Beseitigung

GEWÄHRLEISTUNG: Nicht alles läuft glatt bei einem Hausbau. Oft zeigen sich Baumängel aber erst Jahre später. Foto: Boris Roessler / dpa

Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In diesem Zeitraum sind Unternehmen zur Beseitigung von Baumängeln verpflichtet. Das ist eine gute Nachricht: Denn drei Viertel aller neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Bau auf. Das ist das Ergebnis einer Studie durch das Institut für Bauforschung im Auftrag des Bauherren-Schutzbund.

40 Prozent der untersuchten Gebäude hatten Baumängel an der Konstruktion, 38 Prozent Mängel an der technischen Ausrüstung. Am häufigsten betroffen sind die Fassade mit 28 Prozent sowie die Innenwände, Heizungsanlagen und Fenster mit jeweils 26 Prozent. Fast der Hälfte aller erfassten Mängel waren Risse an den Innen- und Außenwänden, berichtet der BSB. Feuchtigkeit kam in 32 Prozent der Gebäude vor. Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel lagen in 20 Prozent der Fälle unter 500 Euro. Bei 25 Prozent waren es jedoch Kosten von 10 000 Euro und mehr.

„Drei Viertel aller neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre auf.“

Während der fünfjährigen Gewährleistungspflicht müssen die Baufirmen und Handwerker für Baumängel aufkommen und sie beheben. Ist die Frist abgelaufen, müssen Haus- und Wohnungsbesitzer Mängel in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen. Daher sollte man nicht nur bei der Bauabnahme seine Immobilie gut in Blick nehmen, sondern auch danach, vor allem etwa ein Jahr nach Erstbezug. Dann ist das Gebäude noch weiter getrocknet und die technischen Anlagen im Haus wurden in Betrieb genommen. Der BSB rät dazu, die Anlagentechnik vollumfänglich zu nutzen, da sonst keine Störungen erkannt werden können. Achten kann man zum Beispiel auch auf Leckagen, die auf eine fehlerhafte Abdichtungsarbeit hindeuten.

Risse können Anzeichen für statische und baukonstruktive Mängel sein. Wem es schwerfällt, mögliche Mängel einzuschätzen, findet Hilfe bei Sachverständigen. Dafür sollte man zusätzliches Geld für das Honorar der Bauberater einplanen. Es gibt in Deutschland mehrere Vereinigungen von Sachverständigen, etwa den Bauherren-Schutzbund, den Verband Privater Bauherren, den Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau sowie die Verbraucherzentralen. Auch die Architektenkammern vermitteln Sachverständige. Weitere Verbände sind der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter und Bundesverband Freier Sachverständiger. dpa

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