Neuerungen sollen helfen, die finanziellen Folgen der Inflation einzudämmen

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Das ändert sich bei der Steuer 2023

Die Steuerregelungen für 2023 sind an vielen Stellen geändert worden. Foto: Bru-nO / Pixabay

Das Jahr 2023 begann mit vielen Steueränderungen. „Die Entlastungen für Privatpersonen sind besonders erfreulich. Auch wenn einzelne Maßnahmen eher kleinteilig sind, kommt in der Summe doch einiges zusammen", so die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Beseitigung kalte Progression

Ganz Deutschland ächzt unter hohen Inflationsraten. Wer Gehaltsanpassungen kommt, hat deshalb real meist trotzdem nicht mehr im Portemonnaie, kann aber unter einen höheren Steuersatz fallen. Um diese sogenannte kalte Progression zu verhindern, wurde mit dem Inflationsausgleichsgesetz der Tarifverlauf der Einkommensteuer angepasst.

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Grundfreibetrag statt bisher 10 347 Euro nun 10 908 Euro. Die übrigen Tarifzonen werden ebenfalls nach rechts verschoben. Nur der Beginn der Reichensteuer bleibt unverändert bei 27.826 Euro. Mit dem Gesetz wurde außerdem das Kindergeld angehoben. Dieses beträgt nun 250 Euro für jedes Kind. Der Kinderfreibetrag steigt von 2730 Euro auf 2810 Euro.

Anhebung von Pauschbeträgen

Weitere Änderungen ergeben sich aus dem Jahressteuergesetz 2022. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022 wurde von 1000 Euro auf 1200 Euro angehoben. Im Jahr 2023 steigt er geringfügig weiter auf 1230 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag steigt 2023 von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 Euro auf 2000 Euro für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften. Angehoben wird auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf 4260 Euro. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, steigt von 924 Euro auf 1200 Euro pro Kalenderjahr.

Aufwendungen für die Altersvorsorge

Um die Gefahr einer Doppelbesteuerung von Renten zu verringern, wird die vollständige Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorgezogen. Bisher war dies erst für 2025 vorgesehen.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Die Regelungen für die steuerfür das häusliche Anerkennung liche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale waren bisher sehr streitanfällig. Hier hat das Jahres steuergesetz 2022 einige Erleichterungen gebracht. Wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, war der Abzug für ein Arbeitszimmer bisher auf maximal 1250 Euro im Jahr begrenzt. Ab 2023 kann in diesem Fall ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen pauschal ein Betrag von 1260 Euro im Jahr abgezogen werden. Allerdings wird der Betrag anteilig für Monate gekürzt, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen. Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, können (wie bisher auch) alle Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Homeoffice-Pauschale für die Arbeitsecke oder für ein Arbeitszimmer, das die steuerlichen Anforderungen nicht erfüllt, wurde auf 6 Euro am Tag und maximal 1260 Euro im Jahr angehoben. Sie kann damit für 210 statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Für den Abzug der Homeoffice-Pauschale ist es nicht mehr erforderlich, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an dem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wird. Dies gilt aber nicht für Tage, an denen man seinen Arbeitsplatz im Betrieb auf sucht. Es bleibt ausgeschlossen, an einem Tag gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale in Anspruch zu nehmen.

Kleine Photovoltaikanlagen

Um die Energiewende voranzutreiben, soll es attraktiver werden, auf oder am eigenen Haus eine Photovoltaikanlage zu installieren. Bisher war dies mit zahlreichen steuerlichen Pflichten verbunden, die eher abschreckend wirkten. Das soll nun anders werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) einkommensteuerfrei gestellt.

Bei anderen Gebäuden gilt dies für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Für die Lieferung und Installation solcher Photovoltaikanlagen wird zudem ab 2023 in der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0 Prozent festgelegt. Dies soll der Entlastung von Bürokratie dienen. Betroffene können wegen des Nullsteuersatzes ohne finanzielle Nachteile die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung anwenden. Der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen ohnehin nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist. Quelle: StBK RLP

"MeinElster+": App soll Steuererklärung vereinfachen

Das ganze Jahr über Belege sammeln, sortieren und am Jahresende alles eintragen: Den wenigsten Menschen dürfte die Steuererklärung Spaß machen, viele schieben sie lange vor sich her und quälen sich Jahr für Jahr. Vielleicht ein Trost: Das Prozedere wird sich nun vereinfachen. Die,,Mein Elster+"-App der Finanzbehörden, die Ende Februar für iOS- und Android-Geräte vorgestellt wurde, soll zumindest das Sammeln und Sortieren der Belege deutlich leichter machen.

Wer zum Beispiel Rechnungen über Werbungskosten hat, etwa für Büromaterial etwa oder Arbeitsmittel, sowie Handwerkerrechnungen oder Spendenbe-Escheinigungen, kann diese direkt bei Erhalt über die Smartphone-Kamera einscannen und in die App laden. Damit entfällt die lästige Suche bei der Erstellung der Erklärung selbst - oder nach der Abgabe, falls das Finanzamt doch noch Belege sehen möchte. Die App arbeitet zudem mit einer Texterkennungssoftware. Laut dem Bund der Steuerzahler erkennt die Software relevante Werte der eingescannten Rechnungen und sortiert sie entsprechend zu. Verwaltet werden können die Dokumente dann über das jeweilige Benutzerkonto beim Online-Finanzamt Elster.

Grundsätzlich rät der Bund der Steuerzahler: Wer seine Steuererklärung früh und digital abgibt, erhält seine Steuererstattung auch schneller zurück. mag

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