Schon beim „Grab-Kauf“, genauer gesagt dem Erwerb des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes fallen manchmal Kosten an, an die die Angehörigen oft gar nicht denken. So wird bereits mit der Wahl des Friedhofs über die wichtigste Kostenposition entschieden – die Friedhofsgebühren, die die Gemeinden festlegen. Die Kosten sind regional aber sehr verschieden.
Bei manchen Friedhöfen fallen weitere Gebühren an: etwa für die Kühlzelle und Aufbahrung; für spezielle Urnen für den Friedwald; für das Öffnen und Schließen des Grabes; für die Nutzung der Friedhofskapelle und Trauerhalle; für Sarg- oder Urnenträger; für die Kennzeichnung des Grabes; für die Kosten der Grabpflege; für das Abräumen des Grabes. Das kann ganz schnell ins Geld gehen..
Angehörige achten am besten darauf, dass in einer einmaligen Zahlung alle Positionen abgedeckt sind, damit die Kosten überschaubar bleiben. Hierzu gehören auch mögliche Grabpflegekosten sowie die möglichen zuvor genannten weiteren Kosten. Sie sollten frühzeitig überlegen, ob sie die Trauerhalle und Friedhofskapelle nutzen möchten. Es kann auch hilfreich sein, zu vergleichen und sich Zeit zu lassen. Bei Urnen muss übrigens die Beisetzung nicht immer sofort erfolgen. So bieten zum Beispiel einige Krematorien eine bis zu einem Jahr kostenfreie Aufbewahrung der Urne an. akz-o