Für das finanzielle Plus müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden

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Rente für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können unter Umständen mehr Rente bekommen. Foto: Wiltrud Zweigler/be.p

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, kann sein Rentenkonto möglicherweise etwas auffüllen. Beiträge muss er dafür nicht zahlen. Das übernimmt die Pflegekasse des Betroffenen, wenn der „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen" ausgefüllt wurde und bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgen. Sie muss mindestens zehn Stunden in der Woche und verteilt auf wenigstens zwei Tage in der Woche stattfinden. Zudem darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.

Anspruchberechtigt sind auch Nichtberufstätige und jene, die ALG I oder Bürgergeld beziehen. Wer jedoch als Pflegender bereits eine volle Altersrente bezieht, bekommt keine zusätzlichen Rentenpunkte. Es besteht aber die Möglichkeit, die Flexirente zu nutzen. Man kann auf ein Prozent der vollen Altersrente verzichten, um damit Ansprüche auf zusätzliche Rentenpunkte zu haben. Ob sich das lohnt, sollte man sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen.

Wie viel das Mehr an Rente ausmacht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Beitrag der Pflege an die Rentenversicherung. Außerdem gibt es mehr, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen und kein ambulanter Dienst engagiert wird. Durch die West-Ost-Teilung in der Rentenversicherung kommt es weiterhin auf den Wohnort des Pflegebedürftigen an. Weitere Informationen sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de nachlesbar. be.p

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